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Das Service-Center der Autoversicherer

Gut vorbereitet in den Osterurlaub

06.04.2009

Gut vorbereitet in den Osterurlaub
Zentralruf der Autoversicherer gibt Tipps zur Schadenregulierung


Am 6. April beginnen in neun Bundesländern gleichzeitig die Osterferien. Das ist für viele der Startschuss, um sich mit Familie und Osternest auf den Weg in die Ferien zu machen. Damit es besonders schnell geht, reisen rund 75 Prozent der deutschen Urlauber mit dem eigenen Auto oder Wohnmobil. Neben Stress, bedeuten volle Straßen auch immer eine erhöhte Unfallgefahr. Doch was tun, wenn es kracht? Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte bei einem Unfall wissen, was zu tun ist. Wie Sie den Blechschaden problemlos regulieren, erklärt der Zentralruf der Autoversicherer.

1. An der Unfallstelle: Die Unfallstelle muss zunächst gesichert und geräumt werden, damit der Verkehrsfluss nicht behindert wird. Achten Sie dabei auf Ihre eigene Sicherheit. Alle Insassen sollten das Fahrzeug verlassen und sich hinter die Leitplanken begeben. Wurden Personen verletzt, sind Alkohol oder Drogen im Spiel oder besteht Verdacht auf Versicherungsbetrug, sollte die Polizei zum Unfallort gerufen werden. Erste Helfer sind häufig die 16.000 Notrufsäulen an Autobahnen. Ist keine Notrufsäule in Sicht, hilft der gebührenfreie Handy-Notruf 0800 NOTFON D (0800 – 668366 3). Egal, ob ein Notruf über das Handy oder über eine Notrufsäule eingeht, der Anrufer wird direkt mit dem Notruf der Autoversicherer in Hamburg verbunden.

2. Das Unfallprotokoll: Bei Unfällen nur mit Blechschaden verlangt der Versicherer keine polizeiliche Aufnahme des Unfallhergangs. Bei der eigenen Unfallaufnahme ist der Europäische Unfallbericht nützlich, denn er hilft alle wichtigen Daten zu notieren und nichts zu vergessen. Anschließend unterschreiben alle Beteiligten das Protokoll. Denn ein von Ihnen und dem Unfallgegner unterschriebenes Protokoll wird von der Versicherung genauso anerkannt wie ein Polizeibericht. Wichtig: Ihre Unterschrift auf dem Protokoll hat keine nachteiligen Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis. Den Europäischen Unfallbericht können Sie in Einzelexemplaren kostenlos beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft entweder per
E-Mail an presse(at)gdv.de oder per Fax an 030 - 2020 - 6604 bestellen.

3. Die Schadenmeldung: Sind die Versicherungspapiere am Unfallort nicht zur Hand oder haben Sie als Geschädigter in der Aufregung vergessen, den Unfallgegner nach seiner Kfz-Versicherung zu fragen, genügt ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Der Service ist unter 0180 - 25 0 26 rund um die Uhr und an jedem Tag erreichbar (6 Cent pro Anruf). Der Anrufer nennt den Mitarbeitern beim Zentralruf das Kennzeichen des Unfallverursachers, dessen Herkunftsland, das Unfallland und den Schadentag. Durch die Zentralruf-Datenbank ist die dazugehörige Kfz-Versicherung schnell gefunden. So können Sie selbst bei der Schadenregulierung aktiv werden und Kontakt mit der Versicherung aufnehmen, um schneller an Ihr Geld zu kommen. Auch der eigenen Versicherung sollte der Schaden spätestens innerhalb einer Woche gemeldet werden. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, der durch den Unfall entstanden ist. Bei Bagatellschäden reicht der Versicherung meist ein Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung, Kosten für einen Sachverständigen werden in der Regel nicht übernommen. Bei größeren Schäden werden meist Schadengutachter notwendig. Sinnvoll ist es, mit der Versicherung Rücksprache zu halten, um zu klären, welche Kosten übernommen werden.

4. Unfall im Ausland: Die gleichen Verhaltensregeln gelten auch für einen Blechschaden im Ausland oder wenn das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen ist. Wichtig ist: Lassen Sie sich die Ferien nicht verderben, denn die Versicherer empfehlen, die Schadenregulierung gleich nach dem Urlaub von zu Hause einzuleiten. Denn jede Versicherung in Europa hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Polen Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der polnischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180 - 25 0 26.

5. Tipp: Weitere Informationen zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall sowie den Europäischen Unfallbericht finden Sie unter www.zentralruf.de und www.versicherung-und-verkehr.de.



Über die Services der Autoversicherer:
Der Zentralruf der Autoversicherer ist ein seit über 35 Jahren bewährter Service, der von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) im Auftrag der Autoversicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) organisiert wird. Neben dem Zentralruf der Autoversicherer betreut die GDV DL auch die Notrufsäulen an den deutschen Autobahnen sowie die gebührenfreie, mobile Notrufsäule 0800 NOTFON D (0800 - 668366 3). Weitere Informationen unter www.zentralruf.de und www.notfon-d.de sowie www.versicherung-und-verkehr.de.




Weitere Informationen:
Birgit Luge-Ehrhardt
Unternehmenskommunikation
Tel.: 040 - 33449-3534
Fax.: 040 - 33449-7060
Birgit.Luge-Ehrhardt@gdv-dl.de
www.gdv-dl.de




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