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Das Service-Center der Autoversicherer

Deutschlands Autofahrer kennen Rechts-vor-Links-Regel nicht

14.10.2008

Deutschlands Autofahrer kennen Rechts-vor-Links-Regel nicht
Zentralruf der Autoversicherer und forsa decken Wissenslücken auf


Nicht einmal jeder zehnte PKW-Führerscheinbesitzer weiß, wo genau die Verkehrsregel „rechts vor links“ gilt. Das belegt eine repräsentative forsa Umfrage unter deutschen Autofahrer, die der Zentralruf der Autoversicherer in Auftrag gegeben hat. Männer schneiden dabei schlechter ab als Frauen. Nur 6 Prozent der männlichen Führerscheinbesitzer können die Frage nach der Rechts-vor-Links-Regel richtig beantworten. Bei den Frauen sind es immerhin 9 Prozent. Mit dem Alter nimmt die Unwissenheit zu. Je länger die Führerscheinprüfung her ist, desto größer sind die Wissenslücken. Bei den 18-29 Jährigen nennen 11 Prozent die richtige Antwort, in der Altersgruppe 60 und älter nur noch 5 Prozent. Die falsche Anwendung der Rechts-vor-Links-Regel führt neben anderen Unfallursachen dazu, dass es in Deutschland im Jahr rund viermal pro Minute kracht. Doch was tun, wenn es kracht? Erste Helfer sind häufig die 22.000 Notrufsäulen an Autobahnen, Bundes- und Landstraßen. Ist keine Notrufsäule in Sicht, hilft der gebührenfreie Handy-Notruf 0800 NOTFON D (0800 – 668366 3). Egal, ob ein Notruf über das Handy oder über eine Notrufsäule eingeht, der Anrufer wird direkt mit dem Notruf der Autoversicherer in Hamburg verbunden. Nach dem ersten Schreck ist die unkomplizierte Schadenregulierung oft das wichtigste Anliegen der Unfallbeteiligten. Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt unter 0180 – 25 0 26 (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz) rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr die gegnerische Versicherung nach einem Verkehrsunfall im In- und Ausland.

Bei der Schadenmeldung selbst aktiv werden
Der Geschädigte muss nicht warten, bis sich der Unfallgegner bei seiner Versicherung meldet und den Schaden anzeigt. Er sollte die gegnerische Versicherung selbst benachrichtigen, um die Schadenregulierung einzuleiten. „Die Mitarbeiter beim Zentralruf ermitteln nach Angabe des Kennzeichens des gegnerischen Fahrzeugs und des Schadentags sofort für jedes Fahrzeug die zuständige Versicherungsgesellschaft und deren Kontaktdaten“, erklärt Birgit Luge-Ehrhardt von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL). Ist die Versicherung ermittelt, sollte der Schaden umgehend der Versicherung gemeldet werden. „Spätestens innerhalb einer Woche“, rät Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Die Schadenmeldung erfolgt meist telefonisch, aber auch per Fax, Post oder Internet. Fotos oder Skizzen der Unfallstelle, ein Unfallprotokoll und Zeugenaussagen sind hilfreich.

Was tun, wenn es im Ausland kracht?
Jährlich geraten rund 150.000 Deutsche unverschuldet in einen Verkehrsunfall im Ausland. Sprachbarrieren, eine Flut von Papieren und juristischer Aufwand prägten in der Vergangenheit die Unfallregulierung. Seit 2003 ist die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten aus Ländern der Europäischen Union mit Hilfe des Zentralrufs der Autoversicherer vereinfacht worden. Jeder Versicherer in Europa hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der spanischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte rund um die Uhr beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180 – 25 0 26 (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz).

Tipps für Autofahrer

  • Vorfahrt im Ausland: In den meisten Ländern, in denen rechts gefahren wird, gilt für die Vorfahrt ebenfalls die Rechts-vor-Links-Regel. In Ländern wie Großbritannien gibt es keine generelle Vorfahrtsregel, da Verkehrszeichen an fast allen Kreuzungen die Vorfahrt regeln.

  • Europäischer Unfallbericht: Die standardisierte Form vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls im In- und Ausland. Kostenlose Bestellung unter http://www.gdv-dl.de/infocenter.html.

  • Broschüre "Autounfall, was tun?": Kostenlos unter www.gdv.de/Downloads/Homepage/EAWT_2008.pdf.

  • Internet-Tipp: Weitere Informationen rund um die Schadenregulierung gibt es unter www.zentralruf.de und www.versicherung-und-verkehr.de.



Über die Services der Autoversicherer:
Der Zentralruf der Autoversicherer ist ein seit über 35 Jahren bewährter Service, der von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) im Auftrag der Autoversicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) organisiert wird. Neben dem Zentralruf der Autoversicherer betreut die GDV DL auch die Notrufsäulen an den deutschen Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie die kostenlose, mobile Notrufnummer 0800 NOTFON D (0800 - 668366 3) – ein Angebot, über das alle Handy-Notrufe in Deutschland gebührenfrei geortet werden können. Weitere Informationen unter www.zentralruf.de und www.notfon-d.de sowie www.versicherung-und-verkehr.de

Bildmaterial- Kostenloser Download unter http://presse.gdv-dl.de/bild-service.html





Weitere Informationen:
Birgit Luge-Ehrhardt
Unternehmenskommunikation
Tel.: 040 - 33449-3534
Fax.: 040 - 33449-7060
Birgit.Luge-Ehrhardt@gdv-dl.de
www.gdv-dl.de




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