05.09.2008
Fahranfänger auf Deutschlands Straßen unterwegs
Zentralruf der Autoversicherer gibt Tipps für junge Autofahrer
Nur noch eine Kurve, ein letzter Schulterblick, richtig eingeparkt und der Prüfer überreicht den Führerschein. Endlich geschafft! Knapp 900.000 Fahrschülern wurde im Jahr 2007 die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Insgesamt sind in Deutschland rund zwei Millionen Autofahrer mit der Fahrerlaubnis auf Probe unterwegs. Leider kracht es gerade in den ersten Monaten häufig. Doch was tun, wenn’s kracht? Oft sind es junge Autofahrer, die noch unerfahren sind und nicht genau wissen, was nach einem Unfall zu tun ist. Die richtigen Verhaltensregeln am Unfallort helfen.
Notrufsäule und Handy-Notruf: Erste Helfer sind häufig die 22.000 Notrufsäulen an Autobahnen, Bundes- und Landstraßen. Ist keine Notrufsäule in Sicht, hilft der gebührenfreie Handy-Notruf 0800 NOTFON D (0800 – 668366 3), über den alle Handy-Notrufe in Deutschland gebührenfrei geortet werden können. Egal, ob ein Notruf über das Handy oder über eine Notrufsäule eingeht, der Anrufer wird direkt mit dem Notruf der Autoversicherer in Hamburg verbunden.
Sichern der Unfallstelle: Die Unfallstelle muss unverzüglich gesichert und geräumt werden, damit der Verkehrsfluss nicht behindert wird. Schalten Sie die Warnblickanlage ein und stellen Sie mindestens 100, besser 200 Meter vor der Unfallstelle ein Warndreieck auf. Alle Insassen sollten das Fahrzeug verlassen und sich hinter die Leitplanken begeben. Wurden Personen verletzt, sind Alkohol oder Drogen im Spiel, sollte auf jeden Fall die Polizei zum Unfallort gerufen werden.
Das Unfallprotokoll: Wer den Europäischen Unfallbericht stets dabei hat, kann einen Blechschaden auch ohne die Polizei ordnungsgemäß protokollieren. Dafür ist es wichtig, den Unfall ausführlich aufzuzeichnen, im Bild festzuhalten und mögliche Zeugen zu benennen. Der Europäische Unfallbericht gewährleistet die einfache Protokollierung des Unfalls in mehreren Sprachen und bietet einen Leitfaden für die Unfallaufnahme. Wichtig: Eine Unterschrift auf dem Protokoll hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und gilt nicht als Schuldanerkenntnis.
Die Schadenmeldung: Melden Sie den Schaden umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche, Ihrer Autoversicherung, auch wenn Sie glauben, der Andere sei für den Unfall verantwortlich. Sind die Versicherungspapiere am Unfallort nicht zur Hand oder sind die Kfz-Versicherungsdaten nicht bekannt, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Dort wird für jedes Fahrzeug der dazugehörige Kfz-Versicherer ermittelt. Der Service ist an jedem Tag und rund um die Uhr unter 0180 – 25 0 26 erreichbar (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz). Der Anrufer nennt den Mitarbeitern beim Zentralruf den Schadentag und das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs. Bei Unfällen im europäischen Ausland wird zusätzlich das Unfallland benötigt. Durch die Zentralruf-Datenbank ist die dazugehörige Kfz-Versicherung schnell gefunden. Der Geschädigte muss also nicht warten, bis der Unfallgegner sich bei seiner Versicherung meldet, sondern kann die Schadenregulierung selbst aktiv einleiten.
Unfall im Ausland: Die gleichen Verhaltensregeln gelten auch für einen Blechschaden im Ausland oder wenn das gegnerische Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen ist. Wichtig: Bei einem Auslandsunfall empfehlen die Versicherer die Schadenregulierung gleich nach dem Urlaub von zuhause aus einzuleiten. Denn jede Versicherung in Europa hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der spanischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180 – 25 0 26.
Tipp: Weitere Informationen zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall erhalten Sie unter www.gdv-dl.de/am-unfallort.html sowie in der kostenlosen Broschüre "Ein Autounfall, was tun?" unter http://www.gdv.de/Downloads/Homepage/EAWT_2008.pdf
Über die Services der Autoversicherer:
Der Zentralruf der Autoversicherer ist ein seit über 35 Jahren bewährter Service, der von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) im Auftrag der Autoversicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) organisiert wird. Neben dem Zentralruf der Autoversicherer betreut die GDV DL auch die Notrufsäulen an den deutschen Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie die kostenlose, mobile Notrufnummer 0800 NOTFON D (0800 - 668366 3) – ein Angebot, über das alle Handy-Notrufe in Deutschland gebührenfrei geortet werden können. Weitere Informationen unter www.zentralruf.de und www.notfon-d.de sowie www.versicherung-und-verkehr.de
Digitales Bildmaterial: http://www.gdv-dl.de/fahrer_fahr.html
Weitere Informationen:
Birgit Luge-Ehrhardt
Unternehmenskommunikation
Tel.: 040 - 33449-3534
Fax.: 040 - 33449-7060
Birgit.Luge-Ehrhardt@gdv-dl.de
www.gdv-dl.de




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